Viele Hundehalter fragen sich, ob eine Tollwutimpfung wirklich nötig ist – schließlich gilt die Tollwut in Deutschland als ausgerottet. Oder?
Die Übertragung des Tollwutvirus erfolgt durch wildlebende Tiere; in Deutschland waren dies meist Füchse, inzwischen sind jedoch vor allem Fledermäuse Träger der Viren. Deshalb ist die pauschale Aussage: "Deutschland ist frei von Fuchstollwut" problematisch. Denn bei Fledermäusen gibt es die Tollwut noch, also Vorsicht bei Begegnungen mit auffällig zutraulichen Fledermäusen am hellichten Tage.
Natürlich ist die Gefahr einer Ansteckung durch Fledermäuse jetzt eher gering. Allerdings soll es hier nicht um die Fledermäuse gehen, sondern um eine Gefahrenquelle, welche man eher weniger im Blick hat: die Gefahrenquelle Mensch. Was ich natürlich nicht meine, ist daß ein tollwütiger Mensch Hund oder Katze durch einen Biß ansteckt (gehen würde das schon). Was ich meine, sind z.B. sogenannte Straßenhunde oder Auslandshunde, die mit gefälschten Papieren nach Deutschland kommen.
Laut RKI gibt es Tollwut nach wie vor in Asien, Amerika, Afrika und sogar in einigen europäischen Ländern. Solange Tiere nicht ins Ausland mitgenommen werden, herrscht derzeit jedoch keine Impfpflicht. Viele wollen zum Thema Tollwut nicht viel hören, denn wenn man auf eine Impfung verzichten kann, dann doch wohl auf die Tollwutimpfung, nicht wahr? "Die ganze Chemie und so....." Das ist eine inzwischen recht weit verbreitete Meinung.
Wann und wie oft ist die Tollwutimpfung notwendig?
Zunächst ist eine Grundimmunisierung des Hundes notwendig. Bereits nach dem dritten Lebensmonat sollte der Welpe die erste Impfung erhalten. Einen Monat später bringen Sie ihn zur zweiten und ein Jahr später zur dritten Impfung für den Aufbau des Immunschutzes. Danach ist eine regelmäßige Auffrischung des Impfschutzes notwendig. Heute ist es nicht mehr erforderlich, den Hund jährlich gegen Tollwut impfen zu lassen, die meisten Impfstoffe halten drei Jahre.
Der reale Tollwutfall
Prof. Dr. Achim Gruber beschreibt in seinem Buch „Das Kuscheltierdrama“ (siehe Leseecke) einen Tollwutfall, welcher so tatsächlich in Deutschland stattgefunden hat und welcher die derzeitige Rechtslage glasklar aufzeigt:
Ein Pärchen aus Deutschland stolperte im Marokkourlaub über einen niedlichen Welpen namens Carlo. Die geforderte Quarantäne wollten sie dem Kleinen jedoch ersparen, wirkte er doch so mopsfidel, der kleine Frechdachs (da Marokko ja bekanntlich in Afrika liegt und Afrika nicht frei von Tollwut ist, werden auch Quarantänemaßnahmen für ein- bzw. auszuführende Tiere angeordnet, die in diesem Kontext durchaus Sinn machen). Gegen ein bißchen Kleingeld wurde ein Impfpass unter der Hand gekauft; somit stand der gemeinsamen Heimreise nichts mehr im Weg.
Um es kurz zu machen: es kam, wie es kommen musste; das an der Quarantäne vorbeibugsierte Tier hatte - welch' Überraschung - leider tatsächlich Tollwut. Es dauerte allerdings eine ganze Weile, bis sich der Verdacht auf Tollwut bei dem Hund verhärtete. Bis dahin hatte der kleine Wildfang schon sein gesamtes Kiez zwecks Kennenlernen sämtlicher Hundekumpel plus Halter unsicher gemacht. Da das Verhalten des Jungspundes mehr und mehr negativ auffiel, rief dies irgendwann einen Tierarzt auf den Plan, der aufgrund der Herkunft des Hundes und dem sonderbar anmutenden Impfpass den Tollwutverdacht aussprach. Daraufhin wurde der Marokkaner vom Amtstierarzt beschlagnahmt und gemäß Tollwutverordnung euthanasiert. Die Obduktion bestätigte den Verdacht: es war wirklich Tollwut.
Das dicke Ende kam leider erst noch: alle Tiere aus der Nachbarschaft, die mit diesem Hund Kontakt hatten und keinen lückenlosen Tollwutimpfstatus vorweisen konnten, wurden gemäß der aktuellen Tollwutverordnung einkassiert. Wer nicht ausreichend lückenlos geimpft war, wurde beschlagnahmt, eingeschläfert und obduziert, alle anderen (geimpften) Tiere wurden unter 6-monatige, behördliche Beobachtung gestellt!!! Für die vorgeschriebene Notimpfung der Halter und ihrer Familien, gab es vor Ort nicht ausreichend Impfstoff, also wurden alle per gechartertem Busunternehmen in die nächste Uniklinik kutschiert, die über genügend Impfdosen verfügte. Die Kosten durfte das Ehepaar tragen. Darüber hinaus wurde der gesamte Landkreis, mit einer Größe von ungefähr 6000 Quadratkilometern, als tollwutgefährdeter Bezirk ausgewiesen, da nicht ausgeschlossen werden konnte, daß Carlo beim Waldspaziergang Fuchskontakte hatte. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Zu den Kosten für die Impfdosen und für den gecharterten Bus, sowie einer Anzeige durch die Amtstierärztin wegen Verstoßes gegen Zoll- und Einfuhrbestimmungen, sind Klagen der Nachbarn auf Schadensersatz für ihre euthanasierten Hunde noch ausstehend. Das Ehepaar ist wohl in ein anderes Bundesland gezogen....
Unverhältnismäßige Maßnahmen?
War das jetzt übertrieben? Nein, denn Tollwut endet IMMER tödlich, auch für Menschen! Zwar gilt Tollwut als nur durch einen tiefen Biss übertragbar, wobei Speichel in die Wunde und dieser in unmittelbarer Nähe eines Nervs eingebracht werden muß. Aufgrund von Carlos spitzen Welpenzähnchen wurden seine zahlreich in seiner Umgebung hinterlassenen Kratzer und Bisswunden als hochgradig risikobehaftet eingestuft und die oben beschriebenen Maßnahmen eingeleitet.
Die Rechtslage
In der aktuellen Tollwutverordnung „TollwV 1991“ regelt § 9 die Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht:
„Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind.“
Das heißt, daß Behandlungsversuche beim Tier verboten sind. Immer. Die standardmäßig einzuleitenden Maßnahmen lauten wie folgt:
1.) Tötung des betroffenen Tieres 2.) Untersuchung des Kadavers 3.) unschädliche Beseitigung des Kadavers 4.) ggf. vorsorgliche Tötung aller Tiere, die sich angesteckt haben könnten |
Fazit
Sollte es also im eigenen Umfeld einen Tollwutverdachtsfall (der alleinige Verdacht reicht oft schon aus) geben und dieses Tier hatte Kontakt zum eigenen Tier, ist es völlig egal, wie weit einige Wissenschaftler mit ihren Studien bezüglich des Impfschutzes sind, und ob die Grundimmunisierung eigentlich ausreichend schützt. Entscheidend ist dann allein, ob ein lückenloser Impfstatus vorgewiesen werden kann. Lückenlos heißt, dass je nach Herstellerangabe des verwendeten Tollwutimpfpräparats „korrekt“ nachgeimpft wurde. Wenn nicht, wird das Tier einkassiert und euthanasiert, um DANN per Obduktion auf Tollwut getestet zu werden. Richtig gelesen: erst erfolgt die Keulung des Tieres und danach der Test auf eine erfolgte Ansteckung. Das heißt, daß es hier nicht um die eigene Einstellung zum Impfen geht, die ist in einem solchen Szenario tatsächlich ein Nebenschauplatz. Hier geht es im schlechtesten Fall um Leben oder Tod des Haustieres.
Jeder muß selbstverständlich eigenmächtig entscheiden, ob man gegen Tollwut impfen lässt oder nicht., Aber die Tatsachen sollte man schon kennen. Und Fakt ist: die Gesetzeslage im Seuchenschutz wird bei uns durchgesetzt, da helfen weder Schmiergeld noch Tränen! Oder tätliche Angriffe auf den Amtstierarzt, um den eigenen Hund zu schützen, wie im oben besprochenen Fall geschehen. Kann man nachvollziehen, genutzt hat es aber dennoch nichts: die Polizei half bei der Vollstreckung und der Hund wurde beschlagnahmt.
Quelle: Prof. Dr. Achim Gruber "Das Kuscheltierdrama"
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